Lastprüfung – jährlich, bei Erstinbetriebnahme & nach Einstellung/ Austausch der Kupplung
BLOG BEITRAG | Februar 2023
Die jährliche Lastprüfung sowie die Lastprüfung bei Erstinbetriebnahme Ihrer LIFTKET Elektrokettenzüge ist von hoher Bedeutung. Die im Folgenden erläuterten Prüfungen entsprechen den Unfallverhütungsvorschriften V52 (Krane) und V54 (Winden, Hub- und Zuggeräte).
Bitte beachten Sie, dass die örtlichen Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigt werden müssen. Diese können gegebenenfalls noch strenger ausfallen.
1) Lastprüfung bei Erstinbetriebnahme
Diese Prüfung findet in dieser Form nur 1x „im Leben“ des Kettenzuges statt – bei der Erstinbetriebnahme. Hier gibt es eine dynamische und eine statische Belastungsprüfung. Die statische Prüfung muss mit der 1,25-fachen Nennlast (125 %) erfolgen. Diese dient im Wesentlichen der Überprüfung der Tragkonstruktion und Bremse.
Bei der statischen Prüfung könnte es vorkommen, dass die Kupplung Ihres LIFTKET Elektrokettenzug ein wenig rutscht oder die 1,25-fache Nennlast nicht gehoben werden kann. Wir empfehlen daher die Last nicht mit Ihrem LIFTKET Elektrokettenzug, sondern einem Gabelstapler, Handkettenzug oder ähnlichem anzuheben. Anderenfalls könnten die Kupplungsbeläge beschädigt werden.
Bei der dynamischen Prüfung erfolgt der Belastungstest mit der 1,1-fachen Nennlast (110 %). Alle Möglichkeiten des bestimmungsgemäßen Betriebes und alle Funktionen sind ebenfalls mit der 1,1-fachen Nennlast zu prüfen. Die dynamische Prüfung sollte mit Überlagerung der möglichen Arbeitsbewegung mit maximaler Arbeitsgeschwindigkeit durchgeführt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Lastbewegung innerhalb einer Sekunde stoppen muss.
Bitte beachten Sie, dass die 1,1-fache Nennlast ohne Veränderung der Einstellung der Rutschkupplung gehoben können werden muss!
Ein Kupplungstest ist bei der Erstinbetriebnahme nicht notwendig, da dieser bei der Fertigung im Hause LIFTKET durchgeführt wird.
Nach der erfolgreichen Erstinbetriebnahmeprüfung sollten Sie den Termin für die erste Wiederholungsprüfung durch eine Prüfplakette und/oder einen Eintrag im Prüfbuch festhalten.
2) Jährliche Lastprüfung – Wiederholungsprüfung
Bei der jährlichen Lastprüfung Ihrer LIFTKET Elektrokettenzüge ist lediglich die dynamische Prüfung durchzuführen. Bei Belastung der Kupplung und Bremse mit 100 % Nennlast muss die Lastbewegung innerhalb von einer Sekunde stoppen. Der Elektrokettenzug muss die Last, ohne dass die Kupplung rutscht, heben können. Die Auslösegrenze der Rutschkupplung wird mit der 1,6-fachen Nennlast geprüft. Diese Last darf (!) der Kettenzug nicht mehr heben können.
Nach EN 14492-2 muss der Elektrokettenzug die 1,1-fache Nennlast heben können, darf aber nicht die 1,6-fache Nennlast heben.
Die statische Lastprüfung mit der 1,25-fachen Nennlast muss bei der jährlichen Wiederholungsprüfung nicht durchgeführt werden.
Für Fragen rund um die Lastprüfung Ihrer LIFTKET Elektrokettenzüge stehen Ihnen gern jederzeit unsere Kollegen der Technik via info@liftket.de zur Verfügung.